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BVerwG, 01.12.1987 - 7 B 235.87 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Antrag auf Freigabe von Uferunterhaltungswegen für den Reitverkehr - Ermächtigung der Straßenverkehrsbehörde zur Anordnung von Verkehrsbeschränkungen - Einhaltung der Sicherheit und Ordnung
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 21.09.1984 - 3 K 83 A.1431
- VGH Bayern, 23.09.1987 - 11 B 84 A.2743
- BVerwG, 01.12.1987 - 7 B 235.87
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78
Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42, …
Auszug aus BVerwG, 01.12.1987 - 7 B 235.87
Die Beschwerde meint, der Verwaltungsgerichtshof weiche von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 46.78 - ab, nach der eine Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO nur dann ermächtigt sei, ganztägige bzw. ganzjährige Verkehrsbeschränkungen anzuordnen, wenn und soweit dies zur Einhaltung der Sicherheit und Ordnung notwendig sei. - BVerwG, 31.05.1985 - 4 C 14.82
Waldwege - Freizeitreiten - Landschaftspflege - Erholungsfunktion
Auszug aus BVerwG, 01.12.1987 - 7 B 235.87
Übrigens hat das Bundesverwaltungsgericht in anderem Zusammenhang bereits entschieden, daß es bundesrechtlich nicht geboten sei, das Reiten auf jedem Privatweg - auch hier handelt es sich nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs um Privatwege - zu gestatten (BVerwGE 71, 324 ). - OLG Köln, 18.12.1981 - 1 Ss 822/81
Verstoß eines Disponenten gegen das Fahrpersonalgesetz wegen Überschreitung der …
Auszug aus BVerwG, 01.12.1987 - 7 B 235.87
Dies wird auch darin deutlich, daß das Berufungsgericht ausdrücklich die Unterschiede des vorliegenden Falles gegenüber dem Sachverhalt in seinem Urteil vom 28. November 1986 - 11 B 86.02230 -, auf das sich die Beschwerde glaubt berufen zu können, hervorgehoben hat; ein in VRS 63, 153 abgedrucktes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, auf das sich die Beschwerde weiter stützt, existiert nicht; falls die Beschwerde das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 22. Juni 1981 in VRS 62, 154 meinen sollte, ergibt auch dieses Urteil, daß es auf den "konkreten Fall" abgestellt hat. - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.1981 - 12 A 1586/79
Auszug aus BVerwG, 01.12.1987 - 7 B 235.87
Dies wird auch darin deutlich, daß das Berufungsgericht ausdrücklich die Unterschiede des vorliegenden Falles gegenüber dem Sachverhalt in seinem Urteil vom 28. November 1986 - 11 B 86.02230 -, auf das sich die Beschwerde glaubt berufen zu können, hervorgehoben hat; ein in VRS 63, 153 abgedrucktes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, auf das sich die Beschwerde weiter stützt, existiert nicht; falls die Beschwerde das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 22. Juni 1981 in VRS 62, 154 meinen sollte, ergibt auch dieses Urteil, daß es auf den "konkreten Fall" abgestellt hat.